Auf einem ruhigen und doch zentral gelegenen Grundstück in Großkarolinenfeld bei Rosenheim erstellt die ROSENHEIMER HAUSBAU ein stilvolles Mehrfamilienhaus der besonderen Art, das CAROLINE. Unser moderner Neubau in KfW40-Standard mit geschmackvollen regionalen Stilelementen und großen Außenflächen umfasst neun hochwertige 2- und 3-Zimmer-Wohnungen, verteilt auf das Erdgeschoss, das Obergeschoss und das Dachgeschoss.
Das Haus wird ab dem Erdgeschoss in Massivbauweise mit einem Mauerziegel mit mineralischer Füllung und hochwertiger Wärmedämmung errichtet. Damit erreichen wir einen Effizienzhausstandard KfW-40-QNG, eine nachhaltige und ökologische Bauweise, eine energieeffiziente Gebäudehülle mit sehr guten Schall- und Brandschutzwerten. Ein positives Ergebnis, das für den Werterhalt des Gebäudes spricht.
Die Wohnanlage ist zukunftsgerecht geplant und verfügt über eine große Tiefgarage mit 14 Einzelstellplätzen. Von dieser gelangen Sie mit dem Lift bequem und barrierefrei bis vor Ihre Wohnungstüre.
Die Ausstattung der Wohnungen ist hochwertig und geschmackvoll. Selbstverständlich können Sie, soweit bautechnisch möglich, auch Ihre persönlichen Wünsche verwirklichen.
» DIE VORTEILE DIESER ENERGIEFFIZIENTEN BAUWEISE: KfW-Kredite und hohe Abschreibung
Für die Bauweise ‚Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden‘ gibt es bei Selbstnutzung sowie Vermietung günstige Förderkredite. Sie haben die Möglichkeit, die Förderprogramme 297 oder 298 "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" in Anspruch zu nehmen.
Bei Vermietung gibt es zusätzlich Sonderabschreibungen bei Effizienzhausstandard 40 QNG (§ 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG): Die lineare Abschreibung ist die derzeit gültige Abschreibungsform für Wohngebäude, welche nun von der degressiven AfA abgelöst wird. Bei dieser degressiven Abschreibung (AfA), kann sich der Eigentümer 5 % des Gebäudeinvestitionsanteils (im ersten Jahr) bzw. 5 % des jeweiligen Restwerts sichern.
Der Eigentümer kann bei Gebäude, die Effizienzhausstandard 40 (EH40) plus Nachhaltigkeitssiegel QNG erreichen, zusätzlich 4 Jahre lang mit 5 % der begünstigten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abschreiben.
Kombiniert mit der degressiven- und der Sonderabschreibung, beträgt die Afa für die ersten 4 Jahre, damit jährlich ca 10%.
» Mehr Infos (PDF)